VERGEWALTIGUNG IN DER ISLAMISCHEN EHE
Vergewaltigung ist definiert als Sex mit einer Person ohne die Zustimmung dieser Person. (https://www.anwalt.org/vergewaltigung/ )Daher bedeutet Vergewaltigung nicht, eine Person schwarz und blau zu schlagen, sondern es bedeutet schlichtweg, dass sie gezwungen wird, ohne ihre Zustimmung Sex zu haben.
Der Islam erlaubt der Ehefrau nicht, dem Ehemann den Geschlechtsverkehr zu verweigern. Sexuelle Befriedigung ist eines der GRUNDRECHTE Rechte des Ehemannes im Islam. Tatsächlich wird der eigentliche Ehevertrag genau auf dieser Grundlage geschlossen. Der Ehemann muss der Frau hauptsächlich finanziell zur Verfügung stehen und der Eheauftrag der Frau sagt, das die Frau Gehorsamkeit und Sex zur Verfügung stellen muss. Weiterlesen