DIE NICHTMUSLIMISCHEN GRUPPEN IN EINER ISLAMISCHEN GESELLSCHAFT
Ein gutes System schützt die Rechte aller Beteiligten. Schlechte Systeme dagegen bevorzugen nur eine Gruppe. In der islamischen Staatsidee, wären folgende Mitglieder einer Gesellschaft automatisch Bürger zweiter Klasse:
-Juden und Christen(Dhimmi Status)
– bekennende Nichtmuslime
– Mitglieder anderer Religionen( Hindus, Buddhisten etc)
Der Islam kennt keine Gleichstellung seiner Bürger, sondern unterteilt seine Bürger in religiöse Kasten, die je nachdem welcher Kaste sie angehören, unterschiedliche Sonderrechte und Pflichten geniessen.
Juden und Christen gelten laut dem Koran als „Schriftbesitzer“. Sie geniessen das Prinzip der Duldung in einem islamischen Staatswesen. Die Duldung wird von der Bezahlung der „Jizya“ abhängig gemacht. Jizya [gespr. Dschisya] (von arab. jazâ = »Belohnung«, »Zahlung«) ist die nach Koran Sure 9, Vers 29 den Nichtmuslimen auferlegte Kopfsteuer, die in etwa das Gegenstück zur islamischen Zakat (Almosen, Sozialabgabe) darstellt, die Muslime entrichten müssen.
Bezahlen Nichtmuslime diese Jizya nicht, geniessen Sie faktisch keinen Rechtsschutz durch den islamischen Staat. Im Iran dürfen Juden und Christen weder hohe Staatsämter bekleiden, noch Richter oder Präsident werden.
Polytheisten wie die Hindus geniessen keinerlei Rechte, da sie nicht zum monotheistischen Block gehören.
Ein islamischer Staat würde automatisch jede nichtmuslimische Fraktion in ihren Bürgerrechten einschränken.
Mehr zum Thema kann man unter diesem Link nachlesen, der exzellent beschreibt, wie abstossend das Konzept dieser Behandlung ist:http://kalifat.com/fileadmin/user_upload/das_leben_der_nichtmuslime_im_islamischen_staat.pdf
Da neben dem Islam nur Christentum, Judentum und Zoroastrismus „geschützte“ Religionen sind, gehören alle anderen Religionen zu den „nicht geschützten“ Religionen. Wird ein Angehöriger einer solchen „nicht geschützten“ Religion oder ein Religionsloser ermordet, dann darf nach klassischer islamischer Rechtsauffassung weder „Vergeltung“ geübt, noch muss ein „Blutgeld“ gezahlt werden. Kurdische Yazidis wurden deshalb als Freiwild vom IS behandelt.In Ländern, in denen die Scharia allgemein die Rechtsgrundlage bzw. Teile davon ausmacht, gelten oft heute noch aus der Dhimma (Schutzvertrag, vor allem in Bezug auf den Vertrag des zweiten Kalifen Umar) übernomme Prinzipien. So ist einem Ungläubigen nach wie vor nicht gestattet, eine Muslimin zu ehelichen.
Ein prominentes Beispiel ist Prof. Dr. Nasr Hamid Abu Zaid. Er wurde in den 1990ern in Ägypten zwangsgeschieden. Man sprach ihm auf Grund seiner Publikationen seine Rechtgläubigkeit ab. Damit wurde er zu einem Ungläubigen und durfte nicht weiter mit seiner islamischen Frau leben. Im Iran wurde der Geschäftsmann Helmut Hofer verhaftet und sollte mit dem Tod durch Steinigung bestraft werden, da er angeblich ein Verhältnis mit einer iranischen Muslimin hatte.
Nach klassischer islamischer Rechtsauffassung haben nur die allerwenigsten Religionen der Erde eine Daseinsberechtigung: Neben dem Islam sind das lediglich Christentum, Judentum und der Zoroastrismus. Den Anhängern anderer Religionen wird von vielen islamischen Geistlichen – und sogar von einigen Regierungen – das Existenzrecht abgesprochen. Opfer davon sind z.B. die Bahai in der Islamischen Republik Iran. Sie sind die größte religiöse Minderheit des Landes und werden von der Regierung systematisch verfolgt.