FRAUENRECHTE IN DER VOR ISLAMISCHEN ZEIT – TEIL 2
DIE MORGENGABE(MAHAR)
Der Islam setzte auch die vorislamische Praxis des „Brautpreises“ (genannt Mahr) fort und machte die islamische Ehe zu einer „Ehe der (männlichen)Autorität“. Mahr wird im Islam erklärt (wie auch vor dem Islam verstanden) als der Preis, den ein Mann einer Frau zahlt um legalen ehelichen Sex mit ihr haben zu können. Vor dem Islam konnten jedoch Frauen Ehen mit Männern abschließen, die verpflichtet waren, im Haus der Frau zu leben. Die Nachkommen, die in einer solchen Ehe hervorgebracht wurden, blieben bei der Frau und ihrer Familie, und der Ehemann erhielt von der Ehefrau bei ihrem Tod kein Erbe. Einige frühe Biographen von Mohammed behaupten, dass Khadija Mohammed nach ihrer Heirat viertausend Dinar bezahlt habe, was Gelehrte spekulieren lässt, dass die vorislamische Art der Ehe zwischen Mohammed und Khadija eine Vereinbarung war, so lange in ihrem Haus zu leben und so lange monogam zu bleiben, bis sie nicht mehr Lebe. Das erklärt eventuell, warum Mohammed bis zum Tod Khadijas, keine weitere Frau hatte. Nach dem Auftreten des Islam aber, waren Männer nämlich nicht mehr länger verpflichtet, monogam zu bleiben. Der Islam erlaubte bis zu vier Frauen und so viele Konkubinen(Sexsklavinnen) zu halten, wie (man/n) sich das leisten konnten.
Das machte den Islam angeblich zum „einzigen religiösen System“ in der Welt, das grenzenlose Polygamie zum ersten Mal einschränkte. Es gibt aber historische Belege, das über fünfhundert Jahre vor dem Islam, der Hinduismus bereits das Gesetz festgelegte, nach dem die Oberkaste der Brahmanen, nur vier Ehefrauen erlaubte.
Die Mahr(die Brautgabe) wird in den islamischen Diskursen synonym wie Sadaqa behandelt, obwohl das erst genannte, in der vorislamischen Zeit an den männlichen Vormund der Braut bezahlt wurde, wurde die letztere an die Braut gegeben. Die Maher ist also nichts weiteres, als eine Bezahlung, um die privaten Teile einer Frau zu genießen.
„Und (verboten sind euch) von den Frauen die verheirateten, außer denjenigen, die eure rechte Hand besitzt. (Dies gilt) als Allahs Vorschrift für euch. Erlaubt ist euch, was darüber hinausgeht, (nämlich) daß ihr mit eurem Besitz (Frauen) begehrt zur Ehe und nicht zur Hurerei (Frauen). Welche von ihnen ihr dann genossen habt, denen gebt ihren Lohn als Pflichtteil. Es liegt aber keine Sünde für euch darin, daß ihr, nachdem der Pflichtteil (festgelegt) ist, (darüberhinausgehend) euch miteinander einigt. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise.“
(Sure 4, Vers 24)
Weil jedoch ein Mann die Intimität einer Frau durch Mahr kauft (siehe Koran Vers 4:24), muss sie ihrem Mann treu und monogam bleiben, wenn sie es nicht ist, kann er die Mahr zurücknehmen
„O die ihr glaubt, es ist euch nicht erlaubt, Frauen wider (ihren) Willen zu erben. Und drangsaliert sie nicht, um (ihnen) einen Teil von dem, was ihr ihnen gegeben habt, zu nehmen, außer sie begehen etwas klar Abscheuliches. Und geht in rechtlicher Weise mit ihnen um. Wenn sie euch zuwider sind, so ist euch vielleicht etwas zuwider, während Allah viel Gutes in es hineinlegt.“
(Koran, 4:19)
Wenn er sie nicht mehr haben will, kann er sich von ihr scheiden lassen und sie die Mahr behalten lassen, da er bereits zu ihr „gegangen“ ist, wofür er bezahlt hat.
„Und wenn ihr eine Gattin anstelle einer anderen eintauschen wollt und ihr der einen von ihnen einen Qinṭār gegeben habt, dann nehmt nichts davon (zurück). Wollt ihr es (etwa) durch Verleumdung und deutliche Sünde (zurück)nehmen?
Wie könnt ihr es (zurück)nehmen, wo ihr doch zueinander eingegangen seid und sie mit euch ein festes Abkommen getroffen haben?“ (Koran 4, Vers 20-21)
Wenn eine Frau sich scheiden lassen möchte, gibt sie die Mahr zurück, damit sie „befreit“ werden kann.
„Die (widerrufliche) Scheidung ist zweimal (erlaubt). Dann (sollen die Frauen) in rechtlicher Weise behalten oder in ordentlicher Weise freigegeben (werden). Und es ist euch nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen gegeben habt, (wieder) zu nehmen, außer wenn die beiden fürchten, daß sie Allahs Grenzen nicht einhalten werden. Wenn ihr aber befürchtet, daß die beiden Allahs Grenzen nicht einhalten werden, dann ist für die beiden keine Sünde in dem, womit (an Geld) sie sich löst. Dies sind Allahs Grenzen, so übertretet sie nicht! Wer aber Allahs Grenzen übertritt, diejenigen sind die Ungerechten!“
(Koran 2: 229).
Dies ist ein klares Modell der patriarchalischen Autoritätsvermählung, wo die Vulva der Frau regelrecht gekauft wird, wo weiterhin die Frau verlangen muss, „befreit“ zu werden, was der Islam als das standardisierte Modell aus der vorislamischen Zeit eingeführt hat, während alle anderen Modelle abgeschafft wurden, die Frauen auf gleiche Augenhöhe oder in eine günstigere Position brachten.
SOZIALE ROLLE DER FRAUEN IN DER VOR ISLAMISCHEN ZEIT
Frau und Mutter zu sein war nicht die einzige Rolle, die Frauen in der vorislamischen Zeit spielten. Frauen fertigten Orakelinschriften an, machten ihren Göttern selbst Opfergaben, agierten als Verwaltungsbeamte, übernahmen die Verwaltung der Güter ihrer verstorbenen Ehemänner und errichteten öffentliche Gebäude und Gräber. Historiker behaupten, dass die letzte Aktivität ein „beträchtliches Maß an finanzieller Unabhängigkeit“ anzeigt, welche Frauen in der vorislamischen Zeit erreichten. Frauen der „Jahaliya, waren Priester, Wahrsager, heidnische Propheteninnen, Kriegsteilnehmer und Krankenschwestern auf dem Schlachtfeld. Sie waren furchtlose Männerkritiker. Sie waren Hüter der Schlüssel des heiligsten Schreins in Mekka. Aufrührer und Anführer von Rebellionen, zu denen auch eine Männeranhängerschaft gehörten. Die Ehen nach Belieben initiierten und beendeten, und gegen die Begrenzungen des Islams protestierten, die der Islam den Frauen auferlegte. Sie mischten sich frei mit den Männern ihrer Gesellschaft, bis der Islam diese Interaktion verbot
Selbst die islamische Geschichte spiegelt diese Fakten wieder, als Hind, die Ehefrau von Abu Sufyan gegen die Muslime in Uhud zu Felde zog. Ignoriert der Islam oder die islamische Propaganda diese Fakten?
ERBSCHAFT
In ähnlicher Weise stellen muslimische Autoren zum Thema Erbschaft oft fest, dass der Islam Erbschafts- und Eigentumsrechte für Frauen eingeführt hat, die ihnen im vorislamischen Arabien vermutlich vorenthalten wurden. Dies ist einfach falsch und steht im Widerspruch zu den vielen Aussagen in der muslimischen Hadithliteratur selbst, „denn wir lesen schließlich über den Reichtum, den Khadija geerbt und besessen hatte. Wir können sogar über 2 Frauen wie Sulafa und Hubba etwas erfahren, denen die Stellung der Schlüsselhalter der Kaaba anvertraut wurden, was nach dem Angriff der Muslime auf Mekka nie mehr passierte, als die Muslime später die Kaaba besetzten. Frauen wurden niemals mehr die Nachfolger oder Bewahrer der Schlüssel der Kaaba. Wir wissen daher, dass Frauen in der Lage waren, zu Erben und zu vererben, an wen sie es auch immer wünschten. Die Tatsache, dass Frauen auch diejenigen waren, die ihren nahen Verwandten Rechte gewährten, zeigen ihre legale Besitz- und Erbrechte zu dieser Zeit.
DER HIJAB
In modernen muslimischen Kreisen hören wir auch ständig die Behauptungen, dass die Körperbedeckung (Hijab oder Khimar), die Befreiung von sexueller Aufmerksamkeit darstellen soll, dass es eine „feministische Entscheidung“ ist, die „eine Frau würdigt“, weil Frauen vor dem Islam „nackt herumgewandert“ und mit ihren „Reizen gespielt“ haben sollen. Das ist so nicht ganz richtig. Klassendenken existierte mit Sicherheit in der vorislamisch-arabischen Gesellschaft. Die oberen Klassen, die sogenannten „freien Frauen“, bedeckten ihre Körper, sogar Gesichter, weil ihre „Sexualität und Fortpflanzungsfähigkeit einem einzigen Menschen gehörten“, dies setzte sich später im Islam fort. Frauen, die der unteren Schicht angehörten und die weiblichen Sklaveninnen, bedeckten sich nicht. Tatsächlich durften Sklaven sogar ihre Körper nicht bedecken und wurden bestraft, wenn sie versuchten, sich wie freie Frauen zu benehmen – dies setzte sich auch im Islam fort:
Eine Überlieferung aus den klassischen Sunni Werken zeigt auf, wie der 2. Khalif mit diesem Phänomen umgegangen ist:
„Umar schlug die Sklavenfrauen aus der Familie von Anas ibn Malik, als er sie bedeckt sah und sagte: „Enthülle deinen Kopf und vergleiche dich nicht mit den freien Frauen.“ – Abd al-Razzaq al-Sanani (gest. 211 NDH) in Al-Musannaf
Auch die schiitischen Quellen verzeichnen solche Verhaltensmuster der Imame gegenüber unfreien Frauen.
Aufgrund solcher Vorfälle erlaubten die islamischen Juristen in den folgenden Jahrhunderten muslimischen Sklavenfrauen, ohne Kopfbedeckung zu beten und in der Öffentlichkeit ohne eine Bedeckung zu laufen. Die „Awrah“ der Sklavenfrau – die gesetzlich zu bedeckenden Körperteile, die abgedeckt werden müssen, um sich der Sünde fernzuhalten – wurde wie beim Mann, exakt vom Nabel bis zu den Knien gleich festgelegt. Im gesamten muslimischen Geschichtsablauf zum Klassendenken zwischen freien Frauen und Sklaven, kann daher eines mit Sicherheit gesagt werden, das Sklaven so unterschiedlich und schlecht behandelt wurden, wie in der vorislamschen Zeit.
DIE KINDSTÖTUNG IN DER VOR ISLAMISCHEN ZEIT
Die weibliche Kindstötung in vorislamischen Zeit, ist ein weiterer Punkt, den Muslime benutzen, um zu behaupten, dass Frauen vor der „düsteren vorislamischen Ungerechtigkeit und Dunkelheit gerettet wurden“. Es ist sicherlich wahr, dass der Koran kategorisch die Kindstötung verbietet und die Praxis sehr schnell beendete, zumindest in Arabien (Siehe hierzu Koran 6: 151: 17:31). Die Praxis ware jedoch nie weit verbreitet und der Koran verbat eindeutig den Kindermord von Jungen und Mädchen und nicht nur von Mädchen. Stämme, die die Kindsstötung praktizierten, unterschieden nicht zwischen Söhnen und Töchtern. Einige Stämme töteten ihre Kinder, um ihre Götter zu beschwichtigen. Mohammeds Großvater, Abdul Muttalib, hatte seinem höchsten Gott, Allah, geschworen, dass er einen Sohn opfern würde, wenn er zehn hätte. Er wurde dann aufgefordert, Abdullah (Muhammads Vater) zu opfern, dessen Name durch Wahrsagungspfeile schicksalhaft festgeschrieben wurde, aber durch die Konsultation einer weiblichen Wahrsagerin gerettet wurde (Siehe hierzu die Erzählung von Ibn Ishaq, Seite 66-68).
Ärmere Stämme gingen dazu über ihre Kinder aus Angst vor Armut zu töten. Es gab einen Stamm, mit dem Namen „Tamim“, in dem einige Männer ihre Töchter töteten, da sie immer mit anderen Stämmen Krieg führten und Angst hatten, dass ihre Töchter gefangen und zu Konkubinen gemacht werden könnten. Doch während der Koran das Töten von Kindern verbietet und sich auf die Angst und die Traurigkeit bezieht, die mit der Geburt einer Tochter verbunden sind (siehe Ayat), verbot sie niemals die Gefangennahme von Frauen in Kriegen und ihre nachfolgende Versklavung und das islamische Konkubinat(Sexsklavinnen).
„Wenn einem von ihnen die frohe Botschaft (von der Geburt) eines Mädchens verkündet wird, bleibt sein Gesicht finster, und er hält (seinen Grimm) zurück.
Er verbirgt sich vor den Leuten wegen der schlimmen Nachricht, die ihm verkündet worden ist. Soll er es trotz der Schmach behalten oder es in die Erde stecken? Wie böse ist, was sie urteilen!“ (Sure 16, Verse 58 -59)
Seltsamerweise rechtfertigten namhafte muslimische Gelehrte wie Ibn Khaldun und Ibn Sina die Gefangennahme von Afrikanerinnen als Sklaven, die kommentierten sogar, dass „die Negervölker in der Regel der Sklaverei untertan sind“, da sie Merkmale haben, die „denen von dummen Tieren sehr ähnlich sind“. In ähnlicher Weise wird al Idrisi bezugnehmend auf nubische Konkubinen zitiert, der sagte: „Ihre Frauen sind von überragender Schönheit. Sie sind beschnitten und duftend … Von allen schwarzen Frauen sind sie die besten für das Vergnügen am Bett „(Ibid, Seite. 50). Wir sehen also, dass zwar die Degradierung von Frauen als versklavte Konkubinen vom Islam verboten werden konnte, eine Angst, aus der der zb Tamim-Stamm ihre Töchter töteten, aber die nachfolgenden Gelehrten, niemals ein klares Wort gegen das konkubinische Sexsklaventum des Islams aussprachen.
Zwei Argumente werden in diesem Artikel vorgebracht:
1) Der Zustand der Frauen im vorislamischen Arabien hing davon ab, welchem Stamm sie angehörten – nicht alle Frauen wurden misshandelt oder degradiert, tatsächlich waren einige vor dem Islam besser gestellt als danach. Solche Berichte existieren alle in den sunnitisch – schiitisch muslimischen Quellen.
2] Der Islam hat sich nicht entschieden, die bereits existierende kulturellen Sitten, die Frauen begünstigten weiter aufrecht zu halten, oder um Gesetze über Frauen zu erlassen, die eine weitere Begünstigung mit sich bringen würden. Es scheint, dass die islamischen Gesetze, die sich auf Frauen beziehen, konsequent auf die Art und Weise gebildet wurden, dass Männer davon profitieren. Der Fokus vieler dieser Gesetze liegt darin, das fast obsessive Interesse des Islam an der KOntrolle der Frau zu befriedigen. Muslimische Gleichstellungsaktivisten argumentieren, dass frühe männliche Gelehrte den Koran absichtlich falsch interpretiert haben, aber ihre gesamte Prämisse basiert auf dem Glauben, dass der Islam die Situation von Frauen, die in der „düsteren, ungerechten, vorislamischen Dunkelheit“ lebten, universell verbesserte. Ohne diese naive Annahme – wie ich bereits hier auflistete und die in den islamischen Hadithliteratur und Geschichte überliefert is-, zerfällt ihr gesamtes Argument zu Staub. Einige Muslime haben bereits damit begonnen, dies zu erkennen.
FAZIT
Ich bin nur noch weiter davon überzeugt, dass, wenn muslimische Frauen sich mit den Fällen befassen sollten, in denen sich der koranische Text zu Bedeutungen über die Frauen ausläßt, sie und wir ehrlich hinterfragen müssen, was diese Verse zu bedeuten haben, ohne auf apologetische Erklärungen zurückzugreifen oder interpretative Manipulationen anwenden, um egalitäre Bedeutungen aus dem Text zu erzwingen. Außerdem bin ich zu der festen Überzeugung gelangt, dass wir damit beginnen müssen, die Natur der Offenbarung und der Göttlichkeit des Korans radikal neu zu bestimmen, da sich hier deutlich Diskrepanzen auftun, die in einem Konflikt zwischen moderner Wahrnehmung von Frauenrechte und der früheren Wahrnehmung Mohammeds stehen.
Da immer mehr Historiker den Zustand vorislamischer Frauen erforschen, wird es für muslimische Gelehrte äußerst schwierig werden, den angeblichen Geschlechtergleichheitsgrad im Islam zu verteidigen oder aufrecht zu erhalten, ohne das Wesen der Offenbarungen und der Göttlichkeit des Korans radikal neu zu bestimmen. Bereits jetzt zeigen viele außerislamische historische Texte des Islams, sowie innerislamische Texte, das das Frauenbild nicht so gewesen sein kann, wie die muslimischen Gelehrten sie beschreiben.